Falls Sie als WochenaufenthalterIn in einer anderen Gemeinde wohnen (ab einer Dauer von 3 Monaten), benötigen Sie zur dortigen Anmeldung einen Heimatausweis.
Diesen Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung.
Kosten Ausstellung eines Heimatausweises CHF 10.00
Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Er kann nicht nur für verheiratete, sondern auch für ledige, geschiedene und verwitwete Personen ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Zivilstandsamt.
Die Zivilstandsämter führen ein Register der Familien. Es ist möglich, einen Auszug daraus zu erhalten (Familienschein). Dieser beweist die bestehenden Beziehungen betreffend Familie und Heimatgemeinde.
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löst das alte Vormundschaftsrecht ab und gehört systematisch zum Familienrecht des Zivilgesetzbuches.
Im neuen Recht kann vom Gesetzesartikel her nicht mehr in jedem Fall auf die Tragweite der Massnahme geschlossen werden. Insbesondere verhilft das Wissen über einen Massnahmenartikel nicht zur Kenntnis, ob eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit besteht oder nicht.
Aus diesem Grund stellen die Einwohnerdienste keine Handlungsfähigkeitszeugnisse mehr aus. Falls Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis benötigen wenden Sie sich an folgende Amtsstelle:
Das Familienbüchlein wird dem Ehepaar anlässlich der zivilen Trauung ausgehändigt. Es gilt im Umgang mit den Verwaltungsbehörden (Einwohnerdienste, Zivilstandsamt, Passbüro, Steuerverwaltung, usw.) als Beweisstück. Personen schweizerischer Nationalität, die im Ausland geheiratet haben, können bei ihrer Heimatgemeinde um ein Familienbüchlein nachsuchen. Eine nicht verheiratete Person mit Kindern kann das «Familienbüchlein für Alleinerziehende» erhalten. Dieses wird vom Zivilstandsamt der Heimatgemeinde ausgestellt.
Für nicht verheiratete Eltern und ihre Kinder sowie für nicht gemeinsame Kinder der Ehegatten wird ein Personenstandsausweis ausgestellt.
Der Personenstandsausweis enthält die Daten einer einzelnen Person. Für das Ausstellen des Personenstandsausweises ist das Zivilstandsamt am Heimatort der betroffenen Person.
Für BürgerInnen von Balm b.M., Brunnenthal, Messen und Alt Messen ist das Zivilstandsamt Bucheggberg-Wasseramt zuständig.
Bei Geburten in der Gemeinde ist das Zivilstandsamt Kreis Bucheggberg-Wasseramt zu benachrichtigen. Das Familienbüchlein ist mitzubringen. Bei Geburten in einem Spital oder Geburtshaus befasst sich die jeweilige Verwaltung mit der entsprechenden Anmeldung.
Die Mütter - und Väterberatungsstelle bietet allen Eltern nach der Geburt Beratung und Unterstützung an, um ihnen Orientierung, Sicherheit und Stärkung im Prozess des Mutter- und Vaterseins zu geben. Beratung erhalten auch alle Erziehungsmitverantwortlichen Personen im Umfeld des Kindes.
Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt Kreis Bucheggberg-Wasseramt, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins, zu melden. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen.
Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.
Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem zuständigen Zivilstandsamt zu melden, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen. Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.
Der Todesschein wird vom Zivilstandsamt ausgestellt.
Wer in der Gemeinde Messen Wohnsitz nimmt, muss sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, stellt die Einwohnerkontrolle einen Niederlassungsausweis aus. Dieser wird in der Regel ein paar Tage nach der Anmeldung per Post zugestellt. Der Niederlassungsausweis belegt, dass Sie in der Gemeinde Messen Wohnsitz genommen haben. Seine Gültigkeit ist unbeschränkt.
Melden Sie uns bitte Ihre Adressänderung innerhalb von 14 Tagen online via eUmzug, persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder per Mail. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit oder laden Sie diese in eUmzug hoch:
neuer Mietvertrag bzw. Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers bei Untermiete
Bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen benötigen wir die Grösse und Lage der Wohnung sowie allfällige Wohnpartner. Diese Angaben sind wichtig für die statistischen Erhebungen von Bund und Kanton sowie für die Gebührenverrechnungen.
EU/EFTA-Angehörige müssen uns den Ausländerausweis im Original bringen. Diesen werden wir zwecks Adressänderung an das Migrationsamt Solothurn schicken.
Sind Sie neu in die Gemeinde Messen gezogen? Herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung anmelden oder den Zuzug online via eUmzug vornehmen.
Schweizer Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
Identitätskarte oder Pass
Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung) / bei Familien bitte für alle Mitglieder
Mietnachweis bei Mietwohnung
Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
Geburtsschein oder Familienbüchlein bei Kindern unter 18 Jahren
Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern
Anmeldegebühr CHF 10 / Wochenaufenthalter CHF 20
Ausländische Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
Geburtsschein oder Familienbüchlein mit ersichtlichen Elternnamen bei Kindern unter 18 Jahre
Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern
Bei Zuzug von ausländischen Staatsbürger*innen direkt aus dem Ausland bringen Sie bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
Ausländische Identitätskarte oder ausländischen Pass
Arbeitsvertrag im Original (unterschrieben)
Mietnachweis bei Mietwohnung
Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung), kann nachgereicht werden.
Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung jeweils im April eingezogen.
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen bei der Gemeindeverwaltung mit Angabe der Mikrochipnummer anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes der Gemeindeverwaltung zu melden.
Wichtig: Alle meldepflichtigen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der AMICUS Datenbank registriert sein. Dazu benötigen Sie vorgängig von der Gemeindeverwaltung eine ID-Nummer aus der AMICUS-Datenbank. Falls Ihr Hund lesbar tätowiert ist, muss er nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Tätowierungsnummer muss aber bei AMICUS durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt registriert sein.
Fritz und Lore Däppen Eichholzstrasse 34 3254 Messen Natel 079 555 39 51
Das Forsthaus Messen kann nur an Einwohnerinnen und Einwohner von Messen vermietet werden. Bei einer Vermietung an Auswärtige muss beachtet werden, dass mindestens eine Person aus Messen anwesend ist.
Umgeben von Wald und Wiesen und am Anfang von Brunnenthal gelegen, können Sie unser Hornusserhüttli für Ihren Anlass mieten. Das Hüttli bietet Platz für bis zu 40 Personen im Innenbereich und bis zu 60 Personen im Aussenbereich, der mit einer Beschattung ausgestattet ist. Für Ihre Anreise stehen 20 Parkplätze zur Verfügung und auch die öffentlichen Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe. Die Küche ist mit allen notwendigen Einrichtungen wie Kühlschrank, Spülmaschine, Kaffeemaschine, 2 Kochplatten und einem Backofen ausgestattet. Teller, Gläser und Besteck sind ebenfalls vorhanden und stehen zur Benützung zur Verfügung. Es gibt ausserdem Licht, Kalt- und Warmwasseranschluss und eine Heizung, so dass es auch bei kälterem Wetter gemütlich bleibt. Desweiteren verfügt das Hüttli über eine Toilette. Die HG Messen freut sich darauf, Sie als Gäste begrüssen zu dürfen. Zögern Sie nicht, Frau Britta Rätz für weitere Informationen oder Buchungsanfragen zu kontaktieren.
Informationen betreffend die AHV / IV / Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Biberist.
Die AHV-Zweigstelle Biberist ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn. Die Zweigstelle ist Ihre direkte Anlaufstelle.
Die Zweigstelle befindet sich im 1. Stock der Liegenschaft Bernstrasse 6, 4562 Biberist.
Wer wild gewachsene Speisepilze für die Abgabe an Dritte erntet, importiert, verarbeitet oder abgibt, ist für deren Qualität und Sicherheit verantwortlich.
Die ausgewiesenen Pilzfachleute in den Gemeinden führen jährlich rund 1000 Kontrollen durch und überprüfen dabei fast 2 Tonnen gesammelte Pilze. Erfahrungsgemäss muss rund ein Zehntel der kontrollierten Pilze beschlagnahmt werden. Giftpilze wie der grüne Knollenblätterpilz, der grünblättrige Schwefelkopf oder der kahle Krempling werden immer wieder entdeckt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dienste der Pilzkontrolle in den Gemeinden auf jeden Fall in Anspruch zu nehmen.
Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass oder einer öffentlichen Veranstaltung, welche nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher und privater Grund beansprucht wird.
Das Gesuch muss mind. 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen eine kürzere Eingabefrist akzeptieren.
Das Gesuch ist bei der Gemeindeschreiberein, Michèle Graf, einzureichen:
Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung auf den 1. Juli 2018 ist die Feuerungskontrolle liberalisiert worden. Seither können Hauseigentümer selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechnische Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt. Das neue Recht bringt aber auch Verantwortung. Sobald nämlich vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu organisieren.
Hier finden Sie eine Liste der im Kanton Solothurn zugelassenen Feuerungstechnischen Fachbetriebe:
Der Häckseldienst wird jeweils im März und im November durchgeführt.
Angekündigt wird der Dienst jeweils rechtzeitig im Gemeindeinfo. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung unter Tel. 031 768 40 40 entgegen. Bei grosser Nachfrage kann es vorkommen, dass aus Kapazitätsgründen der Häckseldienst auf jeweils 2 Samstage verteilt wird.
Weiter Informationen entnehmen Sie dem Entsorgungsblatt.
Seit dem 25. November 2024 ist die Gemeinde Messen eine der Pilotgemeinden im Kanton Solothurn, in denen die Pilotphase für das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Solothurn startet. Mit eBau werden wir das gesamte Baubewilligungsverfahren digitalisieren. Nicht nur die Eingabe der Baugesuche, sondern auch die gesamte Kommunikation zwischen den Gesuchstellenden und den Gemeinden erfolgen digital bis zur Schlussabnahme über das eBau-Portal. Auch die öffentliche Planeinsicht ist dann bequem über das eBau-Portal möglich.
Das einfach aufgebaute und intuitiv bedienbare eBau-Portal ist ein digitaler Service unserer Gemeinde, der in den kantonalen Online-Schalter my.so.ch integriert und über die gängigen Browser zugänglich ist. Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitungen für jede Funktion zur Verfügung. Ausserdem kann das eBau-Kompetenz-zentrum für technische Fragen kontaktiert werden. Fachliche Fragen beantworten wir gerne per E-Mail oder auch telefonisch.
Das Einspracheverfahren mit den Einsprechenden und das Beschwerdeverfahren mit den Beschwerdeführenden erfolgen weiterhin über den Papierweg.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an unseren Bauverwalter.
Die Baugesuche werden an den monatlichen Baukommissionssitzungen behandelt. Eine seriöse Überprüfung der Baugesuche wird aus zeitlichen Gründen vor der monatlichen Sitzung durchgeführt. Die Baubehörde wird, sobald bei ihr alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen eingegangen sind, dem Bauherrn ihren Entscheid innert 2 Monaten unter Angaben des Rechtsmittels schriftlich mitteilen.
Wichtige Änderungen bei Baugesuchen ab dem 01. Oktober 2024
Ab dem 01.10.2024 können diverse kleine Bauten und Anlagen in der Bauzone bewilligungsfrei (ohne Baugesuch) erstellt werden. Sämtliche gültigen Vorschriften müssen aber eingehalten werden.
Vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpen sind nur noch meldepflichtig. Der Neubau von Schottergärten ohne Bepflanzung und Versickerung ist nicht mehr möglich. Die Einsprachefrist für Baugesuche ist neu 20 Tage (vorher 14 Tage).
Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Messen gerne zur Verfügung.
Planen Sie ein Bauvorhaben in der Kernzone / Ortsbildschutzzone? Bauvorhaben in diesen Zonen unterliegen in allen vier Ortsteilen speziellen Vorschriften und müssen durch die Baukommission der Fachstelle Heimatschutz des Raumplanungsamts zur Beurteilung eingereicht werden. Um unliebsame Überraschungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie oder Ihr Planer vor Inangriffnahme der Detailplanung unbedingt mit der Baukommission / Bauverwaltung Kontakt aufnehmen, um zu klären ob und wie Sie ihr Vorhaben umsetzen können.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Baukommission gerne zur Verfügung.
Schiesspflichtige erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 40. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden. Die ausserdienstliche Schiesspflicht kann in keinem Fall in einem Militärdienst (Ausbildungsdienst der Formation oder Wiederholungskurs) erfüllt werden.
Ende August ist die Schiesssaison beendet. Schiesspflichtige, die das obligatorische Programm nicht bis spätestens 31. August oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schützenverein geschossen haben, werden zur Erfüllung der Schiesspflicht durch amtliche Bekanntmachung (Schiesspflichtplakat in der Gemeinde) zu einem eintägigen Nachschiesskurs in Zivilkleidung aufgeboten. Es wird kein persönliches Aufgebot zugestellt. Das Versäumnis der Schiesspflicht wird militärstrafrechtlich geahndet.
Drei Mal im Jahr findet im Dorfzentrum der traditionelle Messen-Märit statt. Auf dem Markt präsentieren und verkaufen das Gewerbe aus dem Dorf und Marktfahrer von nah und fern ihre Produkte. Ein Rösslispiel sowie Stände, die auch Kinderaugen zum Leuchten bringen, ergänzen das Angebot. Und schliesslich bereiten das Gastgewerbe bzw. die Vereine von Messen besondere Spezialitäten zu.
Märit-Daten 2021
22. März 28. Juni 25. Oktober
Märit-Daten 2022
21. März 27. Juni 31. Oktober
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Marktbeauftragten Adrian Schär.
Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und bleibt eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Der Zivildienst dauert 1,5 mal länger als der Militärdienst und wird in mehreren Etappen geleistet. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. In Frage kommen insbesondere Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens oder des Umweltschutzes.
Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann ein Gesuch für den Zivildienst einreichen. Dies darf frühestens nach dem Orientierungstag geschehen, aber auch später, wenn bereits ein Teil des Militärdienstes abgegolten wurde.
Wer das Gesuch sofort nach dem Orientierungstag einreicht, kann bereits während der Rekrutierung angehört werden. Die dort festgestellte Diensttauglichkeit ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst. Das Gesuch mit ausführlicher Begründung des vorliegenden Gewissenskonfliktes wird zusammen mit einem Lebenslauf und dem Dienstbüchlein beim zuständigen Regionalzentrum des Zivildienstes eingereicht. Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt ist der Gesuchsteller von der Einrückungspflicht befreit.
Zuständiger Abschnittskommandant:
Hauert Toni Position: Abschnittskommandant Hauptstrasse, 4588 Brittern
Abstimmungslokal für alle vier Ortsteile Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 46 3254 Messen
Öffnungszeiten Sonntag 10.30 - 12.00 Uhr
Die schriftliche Stimmabgabe muss bis am Samstag um 18.00 Uhr vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag in den dafür vorgesehenen Abstimmungsbriefkasten im Ortsteil Brunnenthal oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Messen erfolgen. Bei schriftlicher Stimmabgabe per Post (als Brief frankieren!) muss die Gemeindeschreiberei bis spätestens am Samstag im Besitz der Unterlagen sein.
Nicht vergessen: Stimmrechtsausweise unterschreiben!
Die Wahl- und Abstimmungsresultate werden am Sonntagnachmittag im Anschlagkasten beim Werkhof publiziert.
Abstimmungen 2024
03. März 2024
eidg. Abstimmungstermin
09. Juni 2024
eidg. Abstimmungstermin
22. September 2024
eidg. Abstimmungstermin
24. November 2024
eidg. Abstimmungstermin
Wahlen und Abstimmungen 2025
09. Februar 2025
eidg. Abstimmungstermin
09. März 2025
Kantonsrats- und Regierungsratswahlen - keine Abstimmung
13. April 2025
allfälliger 2. Wahlgang Regierungsratswahlen - keine Abstimmung
18. Mai 2025
regionale und kommunale Wahlen, eidg. und kt. Abstimmungstermin
Eine Quellensteuer wrid von Personen erhoben, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, oder durch Heirat mit einem Ausländer mit C-Ausweis oder einem Schweizer im ordentlichen Steuerregister aufgenommen sind. Quellensteuerpflichtig sind:
Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber in der Schweiz eine Tätigkeit ausüber oder eine Leistung beziehen.
Seit vielen Jahren kümmert sich die Umweltkommission zusammen mit dem Gemeindewerkmeister um die Bekämpfung der Neophyten in der Gemeinde Messen. Diese neu eingewanderten Pflanzen stellen ausserhalb der privaten Gärten ein Problem dar. Einige sind gefährlich für die Gesundheit, andere überwuchern und verdrängen die einheimischen Pflanzen oder werden zu Unkräutern auf landwirtschaftlichen Flächen.
In den letzten Jahren ist es uns gelungen, wichtige Nester von Neophyten in der Gemeinde unter Kontrolle zu bringen. So konnten der asiatische Staudenknöterich, das drüsige Springkraut, die kanadische Goldrute, die Ambrosia und (bis auf ein Vorkommen) der Riesenbärenklau in Feld und Wald praktisch ausgemerzt werden.
Nun hat sich aber seit zwei Jahren eine neue Pflanze breit gemacht und ist auch auf das Gemeindegebiet vorgestossen: Das einjährige Berufkraut. Im Gegensatz zu den anderen Neophyten breitet sich das einjährige Berufkraut sehr schnell aus und besiedelt viele unterschiedliche Standorte – von Gärten über Wiesen bis zum Wald. Es braucht deshalb eine besondere Anstrengung, um dieses neue Unkraut in den Griff zu bekommen.
Sie finden hier Informationen zu den verschiedenen Neophyten und zur Verbreitung und Bekämpfung des einjährigen Berufkraut in Messen:
Einjähriges Berufkraut in Messen
Einjähriges Berufkraut
Ambrosia
Asiatischer Staudenknöterich
Kanadische Goldrute
Riesenbärenklau
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Umweltkommission, Ressort Naturräume
Was ist Feuerbrand? Feuerbrand ist eine gemeingefährliche und meldepflichtige, durch das Bakterium "Erwinia amylovora" verursachte Pflanzenkrankheit.
Feuerbrand bedroht und befällt die Kern- und Obstbäume (Apfel, Birne, Quitte) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen. Die Krankheit verbreitet sich seuchenartig schnell aus. Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der durch Insekten, Vögel, Kleinsäugetiere, Wind, Regen und den Menschen sehr rasch und weit verbreitet werden kann. Die Bakterien dringen während des Wachstums der Pflanzen über die Blüten, Triebe oder Wunden in die Pflanzen ein. Befallene Pflanzen müssen durch Fachpersonal an Ort und Stelle verbrannt werden, um eine Ausbreitung der Krankheit zu unterbinden.
Für die Gesundheit der Menschen besteht durch diese Pflanzenkrankheit keine Gefahr.
Wie können Sie befallene Stellen erkennen? Kurze Zeit nach der Infektion (in der Regel 2 bis 6 Wochen später) welken Blüten und Blätter der befallenen Triebe und werden dunkelbraun bis schwarz. Befallene Äste vertrocknen bei feucht-warmer Witterung innert Tagen. Die Spitze der befallenen Blatttriebe krümmt sich oft in charakteristischer Weise U-förmig nach unten. Die Rinde erkrankter Stellen sinkt oftmals ein und sieht feucht aus. Junge Pflanzen sterben innerhalb von 2 bis 3 Wochen ab. Bei älteren Pflanzen breitet sich die Krankheit innerhalb eines oder mehreren Jahren aus und führt zu deren Absterben.
Wo können Sie Verdachtsfälle melden? Melden Sie den Feuerbrandverdacht sofort beim Werkmeister Kohler Michael, damit die Kontrolleure die befallenen Bäume begutachten und die nötigen Massnahmen einleiten können.
Invasive Neophyten (fremdländische Pflanzen, die sich rasch ausbreiten)
Seit vielen Jahren kümmert sich die Umweltkommission zusammen mit dem Gemeindewerkmeister um die Bekämpfung der Neophyten in der Gemeinde Messen. Diese neu eingewanderten Pflanzen stellen ausserhalb der privaten Gärten ein Problem dar. Einige sind gefährlich für die Gesundheit, andere überwuchern und verdrängen die einheimischen Pflanzen oder werden zu Unkräutern auf landwirtschaftlichen Flächen.
In den letzten Jahren ist es uns gelungen, wichtige Nester von Neophyten in der Gemeinde unter Kontrolle zu bringen. So konnten der asiatische Staudenknöterich, das drüsige Springkraut, die kanadische Goldrute, die Ambrosia und (bis auf ein Vorkommen) der Riesenbärenklau in Feld und Wald praktisch ausgemerzt werden.
Nun hat sich aber seit zwei Jahren eine neue Pflanze breit gemacht und ist auch auf das Gemeindegebiet vorgestossen: Das einjährige Berufkraut. Im Gegensatz zu den anderen Neophyten breitet sich das einjährige Berufkraut sehr schnell aus und besiedelt viele unterschiedliche Standorte – von Gärten über Wiesen bis zum Wald. Es braucht deshalb eine besondere Anstrengung, um dieses neue Unkraut in den Griff zu bekommen.
Sie finden hier Informationen zu den verschiedenen Neophyten und zur Verbreitung und Bekämpfung des einjährigen Berufkraut in Messen:
einjähriges Berufkraut in Messen
einjähriges Berufkraut
Ambrosia
Asiatischer Staudenknöterich
Kanadische Goldrute
Riesenbärenklau
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Umweltkommission, Ressort Naturräume
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, in welcher wir Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in Messen bestätigen. Sie können die Bescheinigung entweder direkt auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder schriftlich/telefonisch bestellen.
Bei einer schriftlichen/telefonischen Bestellung müssen wir folgendes von Ihnen wissen:
Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Schwimmbad Region Messen sind: Gemeinde Unterramsern, Ortsteile Balm b. M., Brunnenthal, Messen und Oberramsern (Gemeinde Messen), Dörfer Büren zum Hof, Etzelkofen, Limpach und Mülchi (aus der Gemeinde Fraubrunnen), Dorf Aetingen (aus der Gemeinde Buchegg). Die Gemeinden Rapperswil und Wengi bei Büren leisten einen Solidaritätsbeitrag.
Seit 01. Mai 2023 ist Ana Da Silva, Tel. 031 765 64 71 für die Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus Bühl und der MZH zuständig. Ausserhalb der Arbeitszeiten ist die HFM AG telefonisch unter Tel. 034 421 60 00 erreichbar.
Das Limpachtal ist ein attraktives und vielseitiges Naherholungsgebiet. Die Initiative unterstützt diesen Lebensraum in dem sie die kantonsübergreifenden Hauptanliegen der Region sowohl im Kanton Solothurn als auch im Kanton Bern vertritt.
Der Spurgruppe sind die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten der 12 Gemeinden im Limpachtal vertreten.
Die Region Bucheggberg gilt als eine der letzten naturnahen Kulturlandschaften im Schweizerischen Mittelland. Die Landschaft im Buechibärg ist bilderbuchmässig, gepflegt natürlich und vermittelt auch ein starkes, authentisches Landwirtschaftsbild.
Die Themen, mit denen sich der Verein bereichsübergreifend im Rahmen des Regionalmarketings vordringlich befasst, sind: Natur, Landwirtschaft, Tourismus und Wohnraum.
Der Spielplatz DriffDi wird von der IG spiel sport begegnung und der Gemeinde Messen gepflegt.
Die IG spiel sport begegnung ist zuständig für den Unterhalt der Spielanlagen und die Weiterentwicklung des Spielplatzes, die Gemeinde übernimmt die Pflege des Geländes.
Wichtige Änderungen bei Baugesuchen ab dem 01. Oktober 2024
Ab dem 01.10.2024 können diverse kleine Bauten und Anlagen in der Bauzone bewilligungsfrei (ohne Baugesuch) erstellt werden. Sämtliche gültigen Vorschriften müssen aber eingehalten werden.
Vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpen sind nur noch meldepflichtig. Der Neubau von Schottergärten ohne Bepflanzung und Versickerung ist nicht mehr möglich. Die Einsprachefrist für Baugesuch ist neu 20 Tage (vorher 14 Tage).
Kunststoffabfälle aus Haushalten können in speziellen, gebührenpflichtigen Säcken gesammelt und im Container beim Werkhof deponiert werden. Dort werden sie von der Firma Neuenschwander AG abgeholt und dem Recycling zugeführt.
Was gehört in den Sammelsack? Im Prinzip fast alle Kunststoffabfälle, die nicht zu stark verschmutzt sind.
Was gehört weiterhin in den Kehricht? Stark Verschmutztes, z.B. Verpackungen von Grillwaren (Marinade), Einweggeschirr Verpackungen mit Restinhalten Spielzeug, Gartenschläuche und Ähnliches
Die speziellen 60-Liter-Säcke können in Rollen à 10 Stück gekauft werden. Sie sind erhältlich bei: Denner Partner Feinbäckerei Moser Gemeindeverwaltung Messen
Gemäss Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; SR 514.54) vom 20. Juni 1997 (Stand 14. Dezember 2019) ist jede Übertragung (Erwerb, Schenkung, Leihgabe und Besitz) von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligungs- oder meldepflichtig!
Gemäss Art. 6 Bst. a und Art. 8 Abs. 2bis WG müssen Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile durch Erbgang erwerben wollen, innerhalb von 6 Monaten einen Waffenerwerbsschein beantragen, sofern die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person übertragen werden.
Alle Fragen zum Thema Waffen / Waffenerwerb / Waffengesetz / Bewilligungen beantwortet Ihnen gerne das Waffenbüro Solothurn.
Die Beratungsstelle Opferhilfe berät und unterstützt Opfer und Angehörige, welche durch eine Straftat in ihrer physischen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt worden sind. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und können mit Hilfe von Dolmetscher*innen in vielen Sprachen durchgeführt werden.
Die Beratungsstelle befindet sich in Olten. Sie ist vom Bahnhof Olten gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, und auch zu Fuss erreichbar. Nach Vereinbarung werden auch Beratungen in Solothurn angeboten.
Für jede Lebenslage - vom Babysitting-Kurs bis zur Entlastung pflegender Angehöriger. Begleiten, unterstützen, stärken. Wir sind da. Ganz in Ihrer Nähe, für Sie und Ihre Familie, für ein ganzes Leben.
Die "Spartageskarte Gemeinde" kann am Schalter der Gemeindeverwaltung gelöst werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Tageskarte nur gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises ausstellen können, da die Tickets personalisiert werden. Dies bedeutet, dass wir den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, die gewünschte Klasse (1./2. Klasse), sowie die Information benötigen, ob am Reisetag ein gültiges Halbtax-Abonnement vorhanden ist. Die Spartageskarte muss am Schalter der Verwaltung beantragt und bezahlt werden. Wir können leider keine Reservationen annehmen, da es sich um ein kontingentiertes schweizweites Angebot handelt. Die verfügbaren Tageskarten inkl. Preise können unter www.spartageskarte-gemeinde.ch eingesehen werden.
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