Bestattungswesen

Bau

Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt Kreis Bucheggberg-Wasseramt, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins, zu melden. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen.

Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.

Präsidentin des Friedhofzweckverbandes und Ansprechperson für den Friedhof Messen:
Kunz Käthi

Beauftragte Friedhof Balm:

Rätz Eveline
Kirchweg 14, 3254 Balm b. Messen
E-Mail
Telefon: 031 765 57 15

Zivilstandsamt Region Solothurn
Todesfall
Zivilstandsdokumente

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