Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt zu melden, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen. Bei Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.