Wichtige Änderungen bei Baugesuchen ab dem 01. Oktober 2024
Ab dem 01.10.2024 können diverse kleine Bauten und Anlagen in der Bauzone bewilligungsfrei (ohne Baugesuch) erstellt werden. Sämtliche gültigen Vorschriften müssen aber eingehalten werden.
Vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpen sind nur noch meldepflichtig.
Der Neubau von Schottergärten ohne Bepflanzung und Versickerung ist nicht mehr möglich.
Die Einsprachefrist für Baugesuch ist neu 20 Tage (vorher 14 Tage).
Details und Erläuterungen sind hier ersichtlich.
Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Messen gerne zur Verfügung.