Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung jeweils im April eingezogen.
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen bei der Gemeindeverwaltung mit Angabe der Mikrochipnummer anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes der Gemeindeverwaltung zu melden.
Wichtig: Alle meldepflichtigen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der AMICUS Datenbank registriert sein. Dazu benötigen Sie vorgängig von der Gemeindeverwaltung eine ID-Nummer aus der AMICUS-Datenbank. Falls Ihr Hund lesbar tätowiert ist, muss er nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Tätowierungsnummer muss aber bei AMICUS durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt registriert sein.
Kosten
Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00