Das Familienbüchlein wird dem Ehepaar anlässlich der zivilen Trauung ausgehändigt. Es gilt im Umgang mit den Verwaltungsbehörden (Einwohnerdienste, Zivilstandsamt, Passbüro, Steuerverwaltung, usw.) als Beweisstück. Personen schweizerischer Nationalität, die im Ausland geheiratet haben, können bei ihrer Heimatgemeinde um ein Familienbüchlein nachsuchen. Eine nicht verheiratete Person mit Kindern kann das «Familienbüchlein für Alleinerziehende» erhalten. Dieses wird vom Zivilstandsamt der Heimatgemeinde ausgestellt.