Wegzug / Abmeldung

Einwohnerdienste

Melden Sie sich bitte online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Gemeinde Messen innerhalb von 14 Tagen ab.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer*innen sowie EU/EFTA Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatenangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Der Heimatschein von Schweizer*innen wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Schweizer Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Niederlassungsbescheinigung

Ausländische Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländerausweis
Wohnen und Umziehen

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