Melden Sie sich bitte online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Gemeinde Messen innerhalb von 14 Tagen ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer*innen sowie EU/EFTA Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatenangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizer*innen wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Schweizer Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Niederlassungsbescheinigung
Ausländische Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit: