04. Dez 2023
Für die Zeit vom 15. November 2023 bis zum 15. März 2024 hat der Veterinärdienst Kanton Solothurn zwei Bewilligungen zum Treiben einer Wanderschafherde erteilt.
Während dieser Zeit ist es den Wanderhirten gestattet, ihre Wanderschafherde auf dem Gebiet des Bucheggbergs (Gebiet 3 und 6) zu beweiden.
Wir danken für Ihr Verständnis.