Ab 2026 wird die kantonale Hundesteuer von CHF 35.00 zusammen mit der Gemeindehundesteuer von CHF 60.00 in Rechnung gestellt.
Der Versand der Hundesteuer-Rechnungen erfolgt im April. Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Zahlung eine Mahngebühr von CHF 50.00 erhoben wird.
Steuerpflichtig ist jeder Hund, der am 1. April 2026 älter als drei Monate ist. Von der Hundesteuer befreit sind Diensthunde (Armee, Polizei, Grenzwachtkorps), Assistenzhunde und Hunde, für die bereits Abgaben in einer anderen Gemeinde entrichtet wurden.
Wichtige Meldepflichten:
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit Mikrochip gekennzeichnet, registriert und bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Hundehaltende sind dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib ihres Hundes korrekt sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltenden sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden.
Für die fristgerechte Erfüllung Ihrer Melde- und Abgabepflicht danken wir.