Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 5 "sehr gross" gemäss Lagebeurteilung vom 13.08.2026

Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Es ist absolut verboten, irgendwo im Freien Feuer zu entfachen. Zigaretten und Raucherwaren dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden. 

Verhaltensanweisungen

Es ist verboten, im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) ein offenes Feuer zu machen. Es ist verboten mit Feststoffen (Holz, Holzkohle, Pellets, etc.) zu feuern.

  • Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt.

Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Es ist verboten Feuerwerkskörper (Raketen, Zuckerstöcke, etc.) zu zünden.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

Es wird empfohlen keine Motorfahrzeuge auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen abzustellen.

Beurteilung vom